Eheschließung - Anmeldung
Allgemeine Informationen
Die Eheschließung ist am Wohnsitzstandesamt anzumelden. Sie kann auch beim Standesamt des Nebenwohnsitzes angemeldet werden.
Unabhängig davon kann die Eheschließung in einem anderen deutschen Standesamt durchgeführt werden.
Nachfolgende Unterlagen sind vorzulegen:
- beglaubigter Ausdruck aus dem Geburtenregister
- Personalausweis oder Reisepass
- ggf. erweiterte Meldebescheinigung des Einwohnermeldeamtes
- ggf. Vollmacht des/der Verlobten
- Geburtsurkunde von gemeinsamen vorehelichen Kindern mit Vaterschaftsanerkennung/Sorgeerklärung
- Geburtsurkunde von minderjährigen Kindern, die mit im Haushalt leben, mit Sorgerechtsnachweis
- bei Vorehen:
- Heiratsurkunde und dessen Auflösung (Scheidungsurteil mit Rechtskraftvermerk, Sterbeurkunde)
- ggf. beglaubigte Abschrift oder Auszug aus dem Familienbuch der vorangegangenen Ehe
- bei Eheschließung mit einem ausländischen Partner:
- Bei gemischt-nationalen Eheschließungen werden zusätzliche Unterlagen benötigt; das Erfordernis regelt sich nach dem Heimatrecht des ausländischen Partners. Auskünfte hierüber gibt Ihnen die Standesbeamtin.
Personenstandsurkunden erhalten Sie bei dem Standesamt, in dessen Gemeinde/Stadt das Ereignis eingetreten ist:
Auszüge aus dem Geburtsregister beim Geburtsstandesamt, Heiratsurkunden beim Eheschließungsstandesamt, Sterbeurkunde beim Standesamt, wo der Sterbefall eingetreten ist.
Hinweis:
Bitte halten Sie immer nochmals Rücksprache mit dem zuständigen Standesamt.
Bei weiteren Fragen beraten Sie die Standesbeamtinnen der Gemeinde Dürrröhrsdorf-Dittersbach gerne weiter.
Rechtsgrundlagen
Personenstandsgesetz
Personenstandsverordnung
Gebühren
60,00 €
Die Gemeinde Dürrröhrsdorf-Dittersbach akzeptiert nur Barzahlung.
Ansprechpartner
Standesamt Luisa Ulbrich
(035026) 975-28