Beglaubigung von Dokumenten
Allgemeine Informationen
Durch das Einwohnermeldeamt können nur amtliche Beglaubigungen ausgestellt werden. Mit der amtlichen Beglaubigung wird bestätigt, dass die Kopie eines Schriftstücks mit dem Original übereinstimmt. Kopie können z. B. Ablichtungen oder Abschriften sein.
Ist die amtliche Beglaubigung aufgrund einer Rechtsvorschrift ausgeschlossen oder wird eine öffentliche Beglaubigung wie z.B. bei Erbschaftsangelegenheiten verlangt, ist der Notar bzw. die gesetzlich bestimmte Stelle zuständig.
Sofern das Dokument Lücken, Durchstreichungen, Änderungen, unleserliche Wörter, Zahlen oder Zeichen, Spuren der Beseitigung von Wörtern, Zahlen und Zeichen enthält oder wenn der Zusammenhang eines aus mehreren Blättern bestehenden Schriftstücks aufgehoben ist, erfolgt keine Beglaubigung. Die Entscheidung hierüber obliegt dem Einwohnermeldeamt.
Kopien von Personenstandsurkunden (Geburts-, Ehe-, Lebenspartnerschafts-, Sterbeurkunden) werden grundsätzlich nicht beglaubigt.
Notwendige Unterlagen
Original und Kopie des Dokumentes, dessen Abschrift beglaubigt werden soll
Personalausweis oder Reisepass
Gebühren
Die Beglaubigung einer A4-Seite kostet 5,00 EUR, jede weitere Beglaubigung vom gleichen Dokument 0,50 EUR.
Die Gemeinde Dürrröhrsdorf-Dittersbach akzeptiert nur Barzahlung.
Ansprechpartner
Meldebehörde Katrin Opitz
(035026) 975-35