Beglaubigung von Unterschriften
Allgemeine Informationen
Mit der amtlichen Beglaubigung einer Unterschrift wird bestätigt, dass die Urkunde von der Person stammt, die sie unterzeichnet hat. Daher müssen Sie persönlich und mit Ihrem Ausweisdokument bei uns vorsprechen. Sie dürfen das Dokument erst vor den Augen des Sachbearbeiters/der Sachbearbeiterin unterschreiben.
Unterschriften ohne zugehörigen Text (Blanko-Unterschrift) oder Unterschriften unter Schriftstücke in einer fremden Sprache werden nicht beglaubigt.
Notwendige Unterlagen
Personalausweis oder Reisepass
Urkunde, die unterschrieben werden soll
Gebühren
5,00 €
Die Gemeinde Dürrröhrsdorf-Dittersbach akzeptiert nur Barzahlung.
Ansprechpartner
Meldebehörde Katrin Opitz
(035026) 975-35