Kirchenaustritt
Allgemeine Informationen
Austrittserklärungen aus Religionsgemeinschaften beziehungsweise Kirchen werden im Standesamt entgegengenommen.
Der Kirchenaustritt muss persönlich zur Niederschrift gegenüber dem inländischen Standesamt erfolgen oder bei einer hierfür bestellten Urkundsperson (zum Beispiel Notar).
Notwendige Unterlagen
Personalausweis oder Reisepass
Gebühren
Der Kirchenaustritt ist mit 25,00 Euro gebührenpflichtig. Eine Bescheinigung über den Austritt kann Ihnen für eine Gebühr von 10,00 Euro nach der Abgabe der Erklärung jederzeit ausgestellt werden.
Die Gemeinde Dürrröhrsdorf-Dittersbach akzeptiert nur Barzahlung.
Ansprechpartner
Standesamt Luisa Ulbrich
(035026) 975-28