Sterbefallbeurkundung
Allgemeine Informationen
Zur Beurkundung eines Sterbefalls sind beizubringen
a) bei ledigen Verstorbenen:
Geburts- oder Abstammungsurkunde
b) bei verheirateten Verstorbenen:
Heiratsurkunde
c) bei geschiedenen oder verwitweten Verstorbenen:
Scheidungsurteil mit Rechtskraftvermerk
d) bei Ehen, bei denen der Ehepartner für tot erklärt worden ist und die Todeserklärung nicht in die Heiratsurkunde aufgenommen ist:
zusätzlich der Beschluss über die Todeserklärung.
Der Personalausweis und der Reisepass (falls vorhanden) sind in jedem Fall abzugeben.
Bei weiteren Fragen beraten Sie die Standesbeamten der Gemeinde Dürrröhrsdorf- Dittersbach persönlich oder telefonisch (035026 975-28 oder 975-35) gern weiter.