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Sterbefallbeurkundung


Allgemeine Informationen

Zur Beurkundung eines Sterbefalls sind beizubringen

a) bei ledigen Verstorbenen:

  • Geburts- oder Abstammungsurkunde


b) bei verheirateten Verstorbenen:

  • Heiratsurkunde


c) bei geschiedenen oder verwitweten Verstorbenen:

  • Scheidungsurteil mit Rechtskraftvermerk


d) bei Ehen, bei denen der Ehepartner für tot erklärt worden ist und die Todeserklärung nicht in die Heiratsurkunde aufgenommen ist:

  • zusätzlich der Beschluss über die Todeserklärung.


Der Personalausweis und der Reisepass (falls vorhanden) sind in jedem Fall abzugeben.

Bei weiteren Fragen beraten Sie die Standesbeamten der Gemeinde Dürrröhrsdorf- Dittersbach persönlich oder telefonisch (035026 975-28 oder 975-35) gern weiter.


Ansprechpartner

Standesamt

 

Sitzungskalender

Derzeit sind keine Sitzungstermine geplant.