Vorläufiger Reisepass
Allgemeine Informationen
Im begründeten Ausnahmefall besteht die Möglichkeit zur Ausstellung eines vorläufigen Reisepasses. Der vorläufige Reisepass wird nur ausgestellt, wenn die Zeit bis zum Beginn der Reise nicht zur Ausstellung eines Expresspasses ausreicht und zur Einreise tatsächlich ein Reisepass benötigt wird. Ansonsten ist ein Expresspass zu beantragen, der für Personen unter 24 Jahren 69,50 EUR, darüber 92,00 EUR kostet.
Die persönliche Vorsprache im Einwohnermeldeamt ist erforderlich.
Gültigkeit:
Der vorläufige Reisepass ist maximal ein Jahr gültig. Die Gültigkeit wird an die Reise angepasst.
Rechtsgrundlagen
- Paßgesetz
- Verordnung zur Durchführung des Passgesetzes
- Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Durchführung des Passgesetzes
Notwendige Unterlagen
- ledige Personen haben die Geburtsurkunde vorzulegen
- verheiratete, geschiedene und verwitwete Personen habendie Heiratsurkunde vorzulegen
- notwendige Nachweise (zum Beispiel Flugtickets, Buchungsbestätigung etc.) sind vorzulegen
- falls vorhanden: alter Reisepass
- ein aktuelles biometrisches Lichtbild
- Minderjährige (bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres) haben das Einverständnis der Sorgeberechtigten nachzuweisen.
Bearbeitungsdauer
Der vorläufige Reisepass wird sofort ausgestellt.Gebühren
26,00 €
Die Gemeinde Dürrröhrsdorf-Dittersbach akzeptiert nur Barzahlung.
Ansprechpartner
Meldebehörde Katrin Opitz
(035026) 975-35