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Vorläufiger Personalausweis


Allgemeine Informationen

Der Antragsteller muss persönlich erscheinen. Es ist ein biometrisches Lichtbild mitzubringen. Ledige Personen haben die Geburtsurkunde, verheiratete, geschiedene und verwitwete Personen die Heiratsurkunde vorzulegen.

Der vorläufige Personalausweis kostet 10,00 EUR. Die Gebühr ist bei Antragstellung zu entrichten. Der vorläufige Personalausweis ist für 3 Monate gültig. 

Der alte Ausweis ist abzugeben.

 

Die Beantragung des vorläufigen Personalausweises für Personen unter 16 Jahren ist nur mit Erziehungspflichtigen oder deren Vollmacht möglich.


Ansprechpartner

Meldebehörde

 

Sitzungskalender

Derzeit sind keine Sitzungstermine geplant.