Vorläufiger Personalausweis
Allgemeine Informationen
Der Antragsteller muss persönlich erscheinen. Es ist ein biometrisches Lichtbild mitzubringen. Ledige Personen haben die Geburtsurkunde, verheiratete, geschiedene und verwitwete Personen die Heiratsurkunde vorzulegen.
Der vorläufige Personalausweis kostet 10,00 EUR. Die Gebühr ist bei Antragstellung zu entrichten. Der vorläufige Personalausweis ist für 3 Monate gültig.
Der alte Ausweis ist abzugeben.
Die Beantragung des vorläufigen Personalausweises für Personen unter 16 Jahren ist nur mit Erziehungspflichtigen oder deren Vollmacht möglich.