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Ausschankgenehmigung (Bescheinigung nach § 2 II SächsGastG)


Allgemeine Informationen

Hinweise zum Betrieb eines vorübergehenden Gaststättengewerbes aus besonderem Anlass

 

  1. Die generelle Anzeigepflicht gemäß § 2 Abs. 2 SächsGastG besteht, wenn ein vorübergehendes Gaststättengewerbe betrieben werden soll. Ein Gaststättengewerbe betreibt, wer gewerbsmäßig Getränke (alkoholische oder alkoholfreie), zubereitete Speisen oder beides zum Verzehr an Ort und Stelle anbietet (§ 1 Abs. 1 SächsGastG).

  2. Das vorübergehende Gaststättengewerbe ist der Gemeindeverwaltung Dürrröhrsdorf-Dittersbach rechtzeitig, mindestens jedoch zwei Wochen vor Betriebsbeginn anzuzeigen. Der Empfang der Anzeige wird durch die Gemeindeverwaltung Dürrröhrsdorf-Dittersbach gegen Gebühr bescheinigt.

  3. Ein besonderer Anlass liegt vor, wenn die gastronomische Tätigkeit an ein kurzfristiges, nicht häufig auftretendes Ereignis anknüpft, das außerhalb der gastronomischen Tätigkeit selbst liegt.

  4. Nicht anzeigepflichtig ist, wer für das anzuzeigende Gaststättengewerbe eine Reisegewerbekarte nach § 55 GewO besitzt, in welcher der Ausschank von alkoholischen und/oder alkoholfreien Getränken und/oder die Verabreichung von zubereiteten Speisen eingetragen sind (§ 56 Abs. 1 Nr. 3b GewO).

  5. Die Gemeindeverwaltung Dürrröhrsdorf-Dittersbach kann den Betrieb untersagen, wenn die Anzeige nicht, nicht rechtzeitig, nicht wahrheitsgemäß oder nicht vollständig erstattet wird (§ 2 Abs. 5 SächsGastG). Zudem handelt ordnungswidrig, wer entgegen § 2 Abs. 1 oder 2 SächsGastG eine Anzeige nicht, nicht richtig, nicht vollständig oder nicht rechtzeitig erstattet (§ 12 Abs. 1 Nr. 1 SächsGastG).


Rechtsgrundlagen

Sächsisches Gaststättengesetz

Zehntes Sächsisches Kostenverzeichnis


Notwendige Unterlagen

In der Anzeige sind der Name, die Anschrift, der Ort, die Dauer und der besondere Anlass anzugeben. 

Die Anzeige kann persönlich während der Sprechzeiten des Rathauses oder per E-Mail () erfolgen.


Gebühren

Es wird eine Rahmengebühr zwischen 15,00 € und 70,00 € erhoben.

 

Minimal Gebühren: 15,00 €

Maximal Gebühren: 70,00 €

 

Die Gemeinde Dürrröhrsdorf-Dittersbach akzeptiert nur Barzahlung.


Ansprechpartner

Hauptamt

 

Luisa Ulbrich
Telefon (035026) 975-28


Formulare

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Sitzungskalender

Derzeit sind keine Sitzungstermine geplant.