Lichterfahrt - Beantragung
Allgemeine Informationen
Veranstaltungen (z.B. Festumzüge, Straßenfeste, Radsportveranstaltungen, Oldtimerausfahrten etc.) sind erlaubnispflichtig, wenn hierfür öffentlicher Verkehrsraum mehr als verkehrsüblich in Anspruch genommen wird, vgl. § 29 Abs. 2 Straßenverkehrs-Ordnung (StVO). Das ist der Fall, wenn die Benutzung der Straße für den Verkehr wegen der Zahl oder des Verhaltens der Teilnehmer oder der Fahrweise der beteiligten Fahrzeuge eingeschränkt wird. Unter diese Definition und somit unter die Erlaubnispflicht fallen auch Lichterfahrten.
Rechtsgrundlagen
§ 29 Abs. 2 Straßenverkehrs-Ordnung (StVO)
§ 49a Abs. 1 Satz 1 und § 70 Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO)
Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt)
Notwendige Unterlagen
Veranstaltungserlaubnis nach § 29 Abs. 2 StVO:
o ausgefüllter Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis mit Streckenplan/-beschreibung (Anlage 1) (Einige Erlaubnisbehörden haben eigene Formulare – bitten nehmen Sie Kontakt auf. Ansonsten kann beiliegendes Formblatt verwendet werden)
o Veranstaltererklärung (Anlage 2)
o Bestätigung der Versicherungsgesellschaft über den Haftpflicht-versicherungsschutz für eine Veranstaltung (Anlage 3)
o Verkehrskonzept mit Verkehrszeichenplänen
- Ausnahmegenehmigung nach § 70 StVZO:
o Antrag auf Erteilung einer allgemeinen Ausnahmegenehmigung nach § 70 StVZO (Anlage 4)
o Vollständig ausgefüllte Teilnehmerliste (Anlage 5)