Satzungen
Gemäß § 4 Sächsischer Gemeindeordnung (SächsGemO) können Gemeinden die weisungsfreien Angelegenheiten durch Satzung regeln, soweit Gesetze oder Rechtsverordnungen keine Vorschriften enthalten. Satzungen werden vom Gemeinderat beschlossen. Im Bereich der Weisungsaufgaben können Satzung erlassen werden, wenn ein Gesetz hierzu ermächtigt (z. B. Polizeiverordnungen).
Dürrröhrsdorf-Dittersbach
32 Einträge
- Sitzungstermine 2024
- Baumschutzsatzung
- Bekanntmachungssatzung
- Satzung über die Entschädigung für ehrenamtliche Tätigkeit
- Entschädigungssatzung für ehrenamtliche Tätigkeit bei Wahlen, Volks-und Bürgerentscheidungen
- Erschließungsbeitragssatzung vom 17.10.2013
- Feuerwehrsatzung
- Gebührenerhebung für Leistungen der Freiwilligen Feuerwehr
- Satzung über die Entschädigung der ehrenamtlichen Angehörigen der Freiwilligen Feuerwehr
- Erhebung von Gebühren für die Nutzung von Räumen gemeindlicher Einrichtungen
- Erhebung von Benutzungsgebühren für das Belvedere Schöne Höhe
- Hauptsatzung
- Geschäftsordnung der Gemeinde Dürrröhrsdorf-Dittersbach
- Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2022
- Hundesteuersatzung
- Satzung über die Einrichtung und den Betrieb von Kindertageseinrichtungen
- Satzung über die Erhebung von Gebühren im Marktwesen
- Satzung zur Regelung des Marktwesens
- Polizeiverordnung der Gemeinde Dürrröhrsdorf-Dittersbach als Ortspolizeibehörde
- Räum- und Streusatzung
- Sondernutzungssatzung
- Sporthallenordnung
- Verwaltungskostensatzung für weisungsfreie Angelegenheiten
- Satzung zur Verfahrensregelung über die Werbung für polititsche Zwecke auf öffentlichen Straßen während der Wahlkampfzeit
- Wasserwehrsatzung der Gemeinde Dürrröhrsdorf-Dittesbach
- Zweckvereinbarung über die Errichtung einer gemeinsamen Schiedsstelle
- WAZV - Abwassersatzung
- WAZV - Abwasserabgabenabwälzungssatzung
- WAZV - Satzung dezentrale Abwasseranlagen - SDA
- WAZV - Verbandssatzung
- WAZV - Verwaltungskostensatzung (VKS)
- WAZV - Wasserversorgungssatzung
PortUNA.ris - www.ratsinformationsdienst.de